Heimrauchmelder

Tipps zu Heimrauchmelder

Allgemeines

RauchmelderRauchgasvergiftung ist eine häufige Todesursache bei Wohnungsbränden. Die meisten Brandopfer (ca. 75%) verunglücken nachts, da tagsüber ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden kann.
Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so daß die Opfer im Schlaf von den gefährlichen Brandgasen überrascht werden. Brände entstehen häufig als sogenannte Schwelbrände, d.h. bevor es zu einer sichtbaren Flammenausbreitung kommt, entstehen oft giftige Rauchgase. Die meisten Brandopfer kommen nicht durch Flammen, sondern durch diese Rauchgase ums Leben - schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich.

So genannte Heimrauchmelder können besonders während des Schlafes vor einem Brand warnen. Optische Heimrauchmelder messen die Konzentration der Rauchpartikel in der Luft. Ist eine bestimmte Dichte erreicht, wird ein pulsierender Alarmton von mindestens 85 dB ausgelöst.
Diese Lautstärke ist selbst durch geschlossene Türen und für schlafende Personen hörbar. Die Bewohner werden so zu einem Zeitpunkt gewarnt, an dem eine Flucht, eine Verständigung der Mitbewohner oder eine Brandbekämpfung noch möglich ist.

Die Heimrauchmelder werden mit einer Batterie (in der Regel 9V - Blockbatterie) betrieben. Diese Batterie hat eine Lebensdauer von etwa ein bis zwei Jahren und macht bei Spannungsabfall durch einen Piepston in einem Intervall von etwa 60 Sekunden auf ihren erforderlichen Wechsel aufmerksam.
Die Preise für optische Heimrauchmelder bewegen sich zwischen 9 und 70 Euro. Heimrauchmelder sind im gut sortierten Fachhandel sowie in Baumärkten erhältlich.

Bei einigen Modellen können mehrere Melder über Kabel oder Funk so verbunden werden, daß alle gleichzeitig Alarm schlagen - in mehrgeschossigen Häusern eine wertvolle Hilfe. Manche Hersteller bieten für Privathaushalte sogar eine Funkzentrale zur Überwachung an.

Anforderungen

Das Gerät soll über folgende Einrichtungen verfügen:
 

  • Testknopf zum Prüfen des Alarmtones
  • Optisches Blinksignal, das Funktion und Einsatzbereitschaft des Gerätes anzeigt
  • Akustisches Signal für den Batteriewechsel


Rechtssituation

Bis jetzt besteht im Bundesland Niederösterreich noch keine Verpflichtung, private Wohnungen und Häuser mit Heimrauchmeldern auszustatten. In der harmonisierten Bauordnung für Österreich (OIB-Richtlinie) und in den technischen Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz (TRVB) wird jedoch bereits auf eine Installation von Rauchmeldern hingewiesen.

 

Quelle: Brandverhütung Salzburg